16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

15. Streitbeilegung
Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

14. Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Bearbeitung von Anfragen des Kunden genutzt. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner personenbezogenen Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung (www.larissalach-interiors.de/datenschutzerklärung) des Auftragnehmers zu finden.

13. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine zwingende gesetzliche Haftung vor (z.B. Produkthaftungsgesetz). Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

12. Elektronische Geschäftskommunikation und Rechnungsstellung
Der Kunde stimmt zu, dass Rechnungen, Auftragsbestätigungen und andere Geschäftskommunikation per E-Mail als PDF-Dokumente erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass E-Mails ordnungsgemäß empfangen werden können.

11. Drittleistungen / Subunternehmer
11.1 Die Beauftragung von Subunternehmern ist jederzeit rechtlich zulässig, sofern dies der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung dient.
11.2 Wird im Zuge der Leistungserbringung die Beauftragung eines Dritten erforderlich (z. B. für Handwerks- oder Speditionsleistungen), so einigen sich Auftragnehmer und Kunde auf einen geeigneten Dritten. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Dritten direkt beauftragt. Der Kunde ist für die Auswahl und Koordination dieser Drittleistungen verantwortlich.
11.3 Beauftragt der Auftragnehmer im Namen des Kunden einen Dritten (z. B. einen Handwerker), werden die anfallenden Kosten an den Kunden weitergegeben. Verzögerungen, Mängel oder Schäden, die durch diesen Dritten entstehen, liegen nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers. Alle Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber dem Dritten, z. B. wegen Mängeln oder Schäden, werden an den Kunden übertragen, sodass der Kunde diese direkt gegenüber dem Dritten geltend machen kann.

10. Bezahlung
10.1 Die Bezahlung der erbrachten Leistung erfolgt nach Zeitaufwand, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Die Berechnung erfolgt nach dem jeweils gültigen Stundensatz des Auftragnehmers.
10.2 Die telefonische Erstberatung und die Designberatung beim Kunden vor Ort sind kostenfrei. Anfahrten bis 20 km sind kostenlos, ab dem 21. km werden 0,50 € inkl. MwSt. pro km berechnet. Der Pauschalpreis wird auch berechnet, wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend ist. Bei Terminabsagen, die bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin per E-Mail eingehen, wird keine Zahlung fällig.
10.3 Der Auftragnehmer kann Kostenvoranschläge nach bestem Wissen erstellen, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit. Erhöhen sich die Kosten nach Auftragserteilung um mehr als 20 %, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Bei Kostensteigerungen von weniger als 20 % erfolgt eine unverbindliche Information.
10.4 Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche Auslagen wie Reise-, Übernachtungskosten und Spesen zu ersetzen, die durch vereinbarte Reisen im Rahmen des Projekts entstehen.
10.5 Nach Auftragserteilung sind 50 % der Auftragssumme innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, die restlichen 50 % bei Abschluss der Planungsarbeiten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Kunde gerät 14 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug.
10.6 Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein.
10.7 Werden Zahlungen gestundet oder verspätet geleistet, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Höhere Verzugszinsen können nachgewiesen und geltend gemacht werden.
10.8 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Ansprüche wurden ausdrücklich anerkannt oder sind rechtskräftig festgestellt.
10.9 Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.

9. Termine
9.1 Leistungs- und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Im Falle einer Leistungsverzögerung, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die vereinbarten Termine entsprechend der Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
9.2 Fallen die Verzögerungen in den Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. durch Missachtung von Mitwirkungspflichten), und entsteht dem Auftragnehmer hierdurch ein Mehraufwand, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand zu den aktuell gültigen Stundensätzen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8. Produkthaftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften für Mängel an den durch ihn vermittelten oder verkauften Möbelstücken. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
8.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Veränderungen oder fehlerhafte Montage der Möbelstücke durch den Kunden oder Dritte verursacht werden.
8.3 Für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, haftet der Hersteller des Möbelstücks gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Der Auftragnehmer wird auf Wunsch des Kunden den Hersteller des betroffenen Produkts offenlegen, damit Ansprüche direkt geltend gemacht werden können.
8.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Materialfehler oder Herstellungsfehler, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
8.5 Sofern der Kunde weitergehende Änderungen oder Sonderanfertigungen an den Möbeln wünscht, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Mängel.

7. Leistungserbringung
7.1 Die Leistung besteht in der Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach ästhetischen und geschmacklichen Gesichtspunkten. Die Beratung umfasst keine technischen Planungen in Bezug auf Grundrisse oder haustechnische Installationen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
7.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistung nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit höchstmöglicher Sorgfalt zu erbringen.
7.3 Der Auftragnehmer hat das Recht, Produkte wie Möbel, Textilien, Tapeten, Teppiche und ähnliche Einrichtungsgegenstände zur Leistungserbringung einzubeziehen und zu handeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Waren von Lieferanten zu Einkaufskonditionen zu erwerben und dem Kunden zu unverbindlichen Preisempfehlungen anzubieten. Bei einem Full-Service-Vertrag ist der Auftragnehmer für die gesamte Organisation des Auftrags, einschließlich Anzahlung, Verrechnung, Bestellung und Lieferung, verantwortlich.
7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Empfehlungen zu Bezugsquellen und Handelspartnern zu geben, von denen der Kunde selbst oder gemeinsam Waren auswählen und direkt bestellen kann. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Verantwortung für diese Bestellungen. Jegliche Haftung für Mängel, Ausfälle oder Qualitätsprobleme bei diesen Lieferungen ist ausgeschlossen. Der Kunde trägt hierbei die alleinige Verantwortung und das Risiko.
7.5 Der Designer erstellt im Rahmen des Vertrags für den Kunden ein Moodboard, das beliebig oft geändert werden kann, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist. Im Preis enthalten sind zudem eine 3D-Visualisierung sowie eine Online-Einkaufsliste, die jeweils eine Korrektur umfassen. Sollten darüber hinausgehende Änderungen an der 3D-Visualisierung oder der Online-Einkaufsliste gewünscht sein, werden diese zu einem Stundensatz von 95 € brutto pro Stunde abgerechnet.

6. Preise
6.1 Es gilt der schriftlich vereinbarte Preis. Bei Lieferungen oder Leistungen, die über einen längeren Zeitraum hinausgehen (mindestens vier Monate nach Vertragsabschluss), können beide Vertragsparteien Verhandlungen über eine angemessene Preisanpassung führen, wenn:
a) die Material- oder Lohnkosten durch gesetzliche oder tarifliche Änderungen um mehr als 5 % steigen oder fallen, oder
b) die gesetzliche Mehrwertsteuer eine Änderung erfährt.
6.2 Bei sämtlichen angegebenen Preisen handelt es sich um Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Kündigung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn:
a) der Kunde eine ihm obliegende Handlung unterlässt und der Auftragnehmer dadurch an der Leistungsausführung gehindert wird;
b) der Kunde in Verzug gerät und dadurch die Vertragserfüllung erheblich erschwert oder unmöglich wird, insbesondere bei fortlaufenden Änderungswünschen des Kunden.

4. Laufzeit des Vertrages, vorzeitige Kündigung
4.1 Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
4.2 Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist der Kunde verpflichtet, 50 % der Gesamtsumme des Auftrags als pauschalen Schadensersatz für Planung, Arbeitsvorbereitung sowie entgangenen Gewinn zu zahlen. Die bereits geleistete Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme wird in diesem Fall angerechnet und als Schadensersatz einbehalten. Hat der Auftragnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 50 % der vereinbarten Leistung erbracht, sind die bis dahin erbrachten Leistungen in vollem Umfang zu vergüten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.


3. Vertragsabschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Ein vertragliches Verhältnis entsteht durch die schriftliche Bestätigung des Angebots seitens des Kunden per Briefpost oder per E-Mail. Im Fall der Auftragserteilung per E-Mail genügt die Textform; eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
3.3 Änderungswünsche, die über das ursprüngliche Angebot hinausgehen, werden in einem gesonderten Angebot erfasst und separat vergütet.
3.4 Der Auftragnehmer wird erst nach Eingang einer Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragsvolumens tätig.
3.5 Nicht im Angebot erfasste Beratungs-, Planungs- oder Organisationsleistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Eine Verrechnung mit anderen Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

2. Gegenstand des Vertrages
2.1 Gegenstand des Vertrages sind die Entwurfs- und Planungstätigkeiten sowie die dazugehörigen Ausführungsleistungen im Bereich Innenarchitektur und Raumgestaltung.
2.2 Sämtliche Leistungen ergeben sich aus den im Angebot aufgeführten Leistungs-beschreibungen und beigefügten Anlagen. Eigene Leistungen des Auftragnehmers bleiben für einen Zeitraum von 4 Wochen ab Angebotsabgabe bindend.
2.3 Fremdleistungen, wie Handwerker-, Herstellungs- oder Lieferleistungen, dienen nur der Kostenübersicht und sind nicht Bestandteil des Angebots. Diese sind somit nicht bindend.

1. Allgemeines
1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
1.2 Telefonische und mündliche Absprachen oder Abänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Aufträge gelten nur als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
1.3 Das Angebot des Auftragnehmers ist 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
1.4 Die AGB werden mit Annahme des Angebots und Auftragserteilung durch den Kunden Vertragsbestandteil.

Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“ genannt) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Larissa Lach Interiors, Frau Larissa Lach-Zimmermann, Pelkoverstraße 9, 85635 Höhenkirchen (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Larissa Lach Interiors“ genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Die AGB sind über die Webseite www.larissalach-interiors.de/AGB aufrufbar.

Stand: September 2024 


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Larissa Lach Interiors